Enforcement im internationalen Vergleich

 


Die Durchsetzung ordnungsgemäßer Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ist keine deutsche Erfindung. In den USA wurde bereits in den Siebziger Jahren mit der „Securities and Exchange Commisssion“ (SEC) eine Durchsetzungsinstanz für das Enforcement auf öffentlichrechtlicher Grundlage geschaffen. Die SEC deckt Fehler in der Anwendung der Bilanzierungsregeln bei an US-amerikanischen Börsen gelisteten Unternehmen auf und sorgt – gegebenenfalls durch Androhung von Sanktionen – für deren Berichtigung. Die Handlungsbefugnisse und Aufsichtsmöglichkeiten der SEC wurden seit ihrer Gründung immer wieder erweitert – zuletzt nach dem Enron-Skandal im Jahr 2002.

Neben einem staatlichen Enforcement-Organ, wie es die US-amerikanische Behörde SEC ist, haben sich international auch privatrechtliche Instanzen durchgesetzt. Vorreiter und Vorbild ist hierbei das britische „Financial Reporting Review Panel“ (FRRP), welches in den Achtziger Jahren von Vertretern verschiedener Berufsverbände und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegründet wurde.

 Obwohl diese beiden Enforcement-Systeme konzeptionell und durch die unterschiedliche Einordnung in die Rechtsordnung grundverschieden sind, haben sie sich in den letzten Jahrzehnten in ihren jeweiligen Ländern, den USA beziehungsweise Großbritannien, bewährt.

 

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