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Die Durchsetzung ordnungsgemäßer Rechnungslegung bei
kapitalmarktorientierten Unternehmen ist keine deutsche Erfindung. In
den USA wurde bereits in den Siebziger Jahren mit der „Securities and
Exchange Commisssion“ (SEC) eine Durchsetzungsinstanz für das
Enforcement auf öffentlichrechtlicher Grundlage geschaffen. Die SEC
deckt Fehler in der Anwendung der Bilanzierungsregeln bei an
US-amerikanischen Börsen gelisteten Unternehmen auf und sorgt –
gegebenenfalls durch Androhung von Sanktionen – für deren Berichtigung.
Die Handlungsbefugnisse und Aufsichtsmöglichkeiten der SEC wurden seit
ihrer Gründung immer wieder erweitert – zuletzt nach dem Enron-Skandal
im Jahr 2002.
Neben einem staatlichen Enforcement-Organ, wie es die
US-amerikanische Behörde SEC ist, haben sich international auch
privatrechtliche Instanzen durchgesetzt. Vorreiter und Vorbild ist
hierbei das britische „Financial Reporting Review Panel“ (FRRP), welches
in den Achtziger Jahren von Vertretern verschiedener Berufsverbände und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegründet wurde.
Obwohl diese beiden Enforcement-Systeme konzeptionell und durch
die unterschiedliche Einordnung in die Rechtsordnung grundverschieden
sind, haben sie sich in den letzten Jahrzehnten in ihren jeweiligen
Ländern, den USA beziehungsweise Großbritannien, bewährt. |
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